Hinweis:
Krankenhäuser als kritische Infrastruktur (KRITIS) müssen gemäß NIS-2 Richtlinie (EU 2022/2555) einen Mindestreifegrad von 3 in allen Prüfbereichen erreichen.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind dem BSI innerhalb von 72 Stunden zu melden (Art. 23 NIS-2).
Die Geschäftsführung trägt nach Art. 20 persönlich die Verantwortung für die Umsetzung.