Barrierefreiheit
Rüther Elektrotechnik ist bestrebt, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.ruether-elektrotechnik.de.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage sind die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 in Deutschland gilt, sowie die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 und die BITV 2.0. Als Planungs- und Dienstleistungsunternehmen im B2B-Bereich fallen wir nicht zwingend in den direkten Anwendungsbereich des BFSG; wir orientieren uns gleichwohl an den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den oben genannten Standards weitgehend vereinbar. Regelmäßige Prüfungen und Anpassungen stellen sicher, dass die Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich sind.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantisches HTML mit klarer Dokumentstruktur (Überschriftenhierarchie, Landmarks)
- Tastaturbedienung aller interaktiven Elemente
- Sichtbare Fokus-Indikatoren für Tastaturnutzung
- Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund (WCAG AA konform)
- Skalierbare Schriften (responsive) mit relativen Einheiten
- Alternativtexte für funktionale Grafiken
- Respektierung von
prefers-reduced-motion - Überspringen zur Hauptinhalt-Sprunganker (Skip-Link)
- ARIA-Attribute bei interaktiven Komponenten (Navigation, Dialoge)
- Formulare mit eindeutigen Beschriftungen und Fehlermeldungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen kann es Inhalte geben, die derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sind. Sollten Sie auf solche Inhalte stoßen, freuen wir uns über eine Rückmeldung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Rüther Elektrotechnik
Goxel 33b, 48653 Coesfeld
Telefon: +49 (0)2541 9 22 49 84
E-Mail: info@ruether-elektrotechnik.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Ihre Mitteilungen zu aus Ihrer Sicht unzureichend bearbeiteten Barrieren nicht zufriedenstellend bearbeitet worden sein, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die Marktüberwachung für die Einhaltung der Barrierefreiheits anforderungen erfolgt in Deutschland durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Stand
Diese Erklärung wurde am 21. April 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer internen Selbstbewertung der Website.
Hinweis: Die konkreten Verpflichtungen aus dem BFSG und der BITV 2.0 hängen von der Art der Dienstleistung und der Unternehmensgröße ab. Bitte lassen Sie die Anwendbarkeit im Einzelfall anwaltlich prüfen. Stand: April 2026.